Allgemeine Geschäftsbedingungen

von 
Jan Warna
Jan Warna photography 
Rotdornstr. 21 
85764 Oberschleißheim

T +49 152 587 29 933
M janwarna@gmail.com

I Allgemeines 

1.     Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen Jan Warna und seinen Erfüllungsgehilfen (nachfolgend Fotograf genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, bei Vertragsabschluss mit dem/der Auftraggeber/-in bzw. wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt der Fotograf nicht an. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 
2.     “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.) 
3.     Bei Fotoreportagen werden Pausen mit dem/der Auftraggeber/-in vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den gebuchten Zeitrahmen. Insbesondere bei Fotoreportagen ab vier Stunden sind dem Fotografen angemessene Pausen inkl. unentgeltlich zur Verfügung gestellte Verpflegung zu gewähren. 
4.     Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren oder Filmen durch Mitbewerber oder durch Gäste des/der Auftraggeber/-in nicht gestattet. 
5.     Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem/der Auftraggeber/-in bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. 
6.     Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, der Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. 
7.     Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der/die Auftraggeber/-in verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. 
8.     Der/Die Auftraggeber/-in erhält Bilddateien ausschließlich bearbeitet und im Format JPG. Die Herausgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW-Format) ist ausgeschlossen. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung der Lichtbilder. 

II Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung 

1.     Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 
2.     Der/Die Auftraggeber/-in erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet und bedürfen vorab der schriftlichen 
Genehmigung durch den Fotografen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. 
3.     Der Fotograf übertragt jeweils nur das einfache Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den/die Auftraggeber/-in. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 
4.     Bei öffentlicher Nutzung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. 
5.     Jegliche unberechtigte Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken sowie jede Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 
6.     Der Fotograf darf die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Werbeanzeigen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/Die Auftraggeber/-in erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Fotografen die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen bzw. „Styled Shoots“. Für diesen erhöhten Aufwand gilt eine Erhöhung des Auftragswertes um 
15% der Vertragssumme. 
7.     Der/Die Auftraggeber/-in versichert, dass er/sie an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der/die Auftraggeber/-in. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen ebenfalls um die zuvor schon vereinbarten 15% der Auftragssumme. 
8.     Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der gelieferten Lichtbilder (z.B. Bildbearbeitung/Filter (z.B. Schwarz-weiß), Foto-Composing, Bildausschnitt etc.) wird ausdrücklich untersagt. 

III Honorare 

1.     Für die Erstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. 
2.     Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den/die Auftraggeber/-in über. 
3.     Das vereinbarte Honorar ist mit der Auftragsausführung, also zum Aufnahmezeitpunkt der Lichtbilder, jedoch spätestens 14 Tage danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn dem/der Auftraggeber/-in die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der/Die Auftraggeber/-in erklärt sich damit 
einverstanden Rechnungen per E-Mail zu erhalten. 
4.     Eine Anzahlung in Höhe von (50%) ist innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung fällig. Unmittelbar nach der Hochzeit, vor Übergabe der Fotoaufnahmen, ist der Restbetrag (50% zzgl. evtl. weiterer dazu gebuchter Leistungen und Spesen) fällig. Mit Zahlung des vereinbarten Honorars sind sämtliche Ansprüche des Auftraggebers, auch Dritten gegenüber, abgegolten. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
5.     Nach einer Mahnung kommt der/die Auftraggeber/-in in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 5% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
6.     Rabatte jeglicher Art sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar. 
7.     Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung. 
8.     Tritt der/die Auftraggeber/-in mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist ein Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Für die Höhe des Ausfallhonorars gilt folgende Staffelung:                                                                                                                                  
Bis 6 Monate vor dem vereinbarten Fototermin: 10% des vereinbarten Honorars                                      
Ab 6 Monate vor dem vereinbarten Fototermin: 50% des vereinbarten Honorars
Ab 1 Monat vor dem vereinbarten Fototermin: 75% des vereinbarten Honorars 
Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder ein Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/der Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. 
9.     Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder von dem/der Auftraggeber/-in gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen. Jede Verlängerungsstunde vor Ort kostet 249,00 €. Hierbei erfolgt die Abrechnung halbstundenweise. Die Kosten und der Versand der Abzüge ist vom Honorar nicht umfasst. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des/der Auftraggebers/-in kann der Fotograf auch 
Schadensersatzansprüche geltend machen. 
10.   Die An- und Abreise des Fotografen erfolgt jeweils von bzw. nach 85764 Oberschleißheim. Die ersten 50, 150 oder 250 gefahrenen km, je nach Paket, sind im Angebot inklusive. Die weiteren Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: Je gefahrenem km 0,30 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird von dem /der Auftraggeber/-in ein Doppelzimmer in der Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsreportagen ab acht Stunden oder ab 100 km Entfernung einfache Richtung erfolgt in der Regel eine Übernachtung von zwei Nächten. 

IV Haftung 

1.     Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist und sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 
2.     Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 
3.     Der Fotograf haftet nicht für Schäden oder den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Lichtbildern. Für Schäden die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen leistet der Fotograf keinen Ersatz. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin ausgeschlossen. Bei der Beschädigung oder bei Verlust von Lichtbildern beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen 
4.     Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 
5.     Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseiten von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung. 
6.     Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. 
7.     Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 
8.     Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Lichtbilder bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 
9.     Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der 
Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

V Datenschutz 

1.     Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des/der Auftraggebers/-in können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 
2.     Jan Warna erfüllt seine gesetzlichen Informationspflichten nach dem aktuellen Datenschutzrecht (DSGVO vom 25.5.18) gegenüber dem Auftraggeber durch die beiliegenden Datenschutzinformationen.
3.     Der Auftraggeber gestattet dem Fotografen an den Orten der Hochzeit den Gäste der Veranstaltung die Datenschutzinformationen durch einen Aufsteller oder ähnliches bekannt zu machen. (Alternativ: Der Auftraggeber übernimmt es im Vorfeld, die Gäste und sonstigen Teilnehmenden der Hochzeitsfeier – Pfarrer, Caterer, Künstler etc. über die Datenverarbeitung durch den Fotografen gem. beigefügten Datenschutzhinweisen / durch Link auf die Webseite https://www.janwarna.com/datenschutz ) Sollte ein Teilnehmer keine Abbildung seiner Person wünschen, wird der Auftraggeber den Fotografen darüber informieren und geeignete Maßnahmen treffen, um eine Abbildung des Teilnehmers zu verhindern. Der Auftraggeber stellt den Fotografen diesbezüglich von allen Ansprüchen frei. 
4.     Der Auftraggeber bestätigt den Datenschutz erhalten zu haben. 

VI Schlussbestimmungen 

1.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.     Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
3.     Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit 
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 
4.     Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografe, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. 
5.     Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Diese AGB gelten ab dem 01.09.2020!  Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit!

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